Nachfolgend weiterführende Informationen zu Gesetzesänderungen 2015/2016 mit Bezug zum Themenkomplex Datenschutz und Datensicherheit, die auch Auswirkun- gen auf die Lufthansa Group haben: Safe Harbor Abkommen und EU-US Privacy Shield Am 6. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das im Jahr 2000 getroffene Safe Harbor Abkommen zwischen der EU und den USA zum Austausch von personenbezogenen Daten für ungültig erklärt, da hierdurch das Recht auf Ach- tung der Privatsphäre verletzt und die per- sonenbezogenen Daten von EU-Bürgern in den USA nicht genügend vor dem Zugriff von Behörden geschützt seien. Eine Daten- übermittlung in die USA war bisher nur dann zulässig, wenn das US-Unternehmen ein Safe Harbor Zerti kat nachweisen konnte oder spezielle Verträge zur Sicherstellung des Datenschutzes geschlossen wurden. Das Urteil hat auch Auswirkungen für die Lufthansa Group: Alle Verträge zur Spei- cherung und Verarbeitung personenbezo- gener Daten mit US-Service-Gesellschaften in den USA auf Basis des Safe Harbor Abkommens wurden erneuert. Am 2. Februar 2016 wurde der Entwurf einer neuen Vereinbarung „EU-US Privacy Shield“ für den Datentransfer zwischen der EU und den USA vorgestellt. Die Verhand- lungen zur weiteren Ausgestaltung sind noch nicht abgeschlossen. Gesetz zur Speicherung von Fluggastdaten Die Einführung einer EU-weiten Regelung für die Übermittlung von PNR-Daten (Pas- senger Name Record, engl. für Fluggastda- tensatz) für Flüge außerhalb der europäi- schen Gemeinschaft und optional für Flüge innerhalb der EU an sogenannte Passenger Information Units in den 28 Mitgliedstaaten Ein sorgfältiger und sicherer Umgang mit personenbezogenen Daten ist die Grundlage für eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung. wurde am 14. April 2016 durch das EU- Parlament beschlossen. Die Regelungen werden spätestens in zwei Jahren wirksam. Nach der Verabschiedung auf EU-Ebene ist eine Umsetzung der Richtlinie in das natio- nale Recht der Mitgliedstaaten erforderlich. In zahlreichen EU-Ländern, so auch in Deutschland, werden die Passenger Infor- mation Units derzeit aufgebaut. Einige EU-Länder de nieren bereits ihre Anforde- rungen an die Fluggesellschaften. Für die Airline-Branche bedeutet der Passagierda- ten-Austausch eine Erhöhung der Komple- xität der Buchungs- und Abfertigungspro- zesse und zieht zusätzliche Kosten für die Passagierdatenübermittlung nach sich, die von den Fluggesellschaften zu tragen sind. Einigung zur neuen EU-Datenschutz- grundverordnung Nach mehrjähriger Verhandlungszeit hat das Europaparlament am 14.4.2016 die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung verabschiedet. Sie soll die seit 1995 beste- hende EU-Datenschutzrichtlinie ersetzen. Nach einer zweijährigen Übergangszeit werden die neuen Regelungen ab dem 25.5.2018 wirksam. Damit werden einheitli- che Regelungen im europäischen Daten- schutz geschaffen. Sie gilt für alle Unter- nehmen, die ihre Leistungen EU-Bürgern anbieten. Die Umsetzung der Anforderun- gen aus der Datenschutz-Grundverordnung bedeutet für die Lufthansa Group die Anpassung des bestehenden Datenschutz- Managementsystems. Nachhaltigkeitsbericht Balance // Ausgabe 2016 // Lufthansa Group // 73