um ein konzernweit einheitliches und rechtskonformes Verhalten zu gewährleis- ten. Gesetzesverstöße werden von der Lufthansa Group nicht toleriert. Das Group Compliance Of ce koordiniert die Aufklä- rung Compliance-relevanter Sachverhalte und ist Anlaufstelle für Kartell- und Ermitt- lungsbehörden, mit denen die Lufthansa Group uneingeschränkt kooperiert. Schuld- hafte Rechtsverletzungen von Mitarbeitern führen zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen und können eine persönliche Haftung begründen. Competition Compliance Das Modul Competition Compliance macht die Beschäftigten mit den einschlägigen Vorschriften des Wettbewerbs- und Kartell- rechts vertraut, um Risiken durch Rechts- verstöße für die Lufthansa Group zu mini- mieren beziehungsweise auszuschließen. Alle Mitarbeiter, die mit wettbewerbs- oder kartellrechtlich relevanten Sachverhalten in Berührung kommen, werden durch Schu- lungen über grundlegende Bestimmungen des europäischen und nationalen Wettbe- werbs- und Kartellrechts informiert. Integrity Compliance Mit dem Modul Integrity Compliance doku- mentiert die Lufthansa Group ihre Einstel- lung zu rechtskonformem Verhalten im geschäftlichen Verkehr. Die Verp ichtung zu korruptionsfreiem und ethisch korrektem Verhalten ergibt sich aus geltendem Recht, internen Verhaltensrichtlinien und aus Selbstverp ichtungen durch Mitgliedschaf- ten in entsprechenden nationalen und internationalen Organisationen. Beispielhaft dafür sind das Bekenntnis der Lufthansa Group zu den Prinzipien des UN Global Compact (siehe Seite 27) sowie die Mit- gliedschaft bei Transparency International. Die Integrity Compliance Richtlinien bieten Hilfestellung im Umgang mit Einladungen, Geschenken und anderen Zuwendungen. Kapitalmarkt Compliance Das Modul Kapitalmarkt Compliance ver- schafft einen Überblick über die geltenden kapitalmarktrechtlichen Vorschriften, zum Beispiel zum Insiderrecht oder zur Ad-hoc- Publizität. Begleitet von Trainings, erhalten auf diese Weise alle betroffenen Mitarbeiter und Betriebsorgane einen vertieften Ein- blick in die Vorschriften des Wertpapier- handelsgesetzes (WpHG). Embargo Compliance Das Modul Embargo Compliance dient dem Lufthansa Konzern als global agieren- der Unternehmensgruppe dazu, die Einhal- tung von länder- und personenbezogenen Sanktionsvorschriften im Außenwirtschafts- verkehr sicherzustellen. Die Embargo Com- pliance Richtlinie zeigt den betroffenen Mitarbeitern einen verbindlichen Hand- lungsrahmen auf. Compliance Schulungen Automatisierte IT-Prozesse stellen sicher, dass alle Mitarbeiter regelmäßig die für sie relevanten Web-based Trainings durchlau- fen. Auch die Beschäftigten der Konzern- gesellschaften haben Zugriff auf diese E-Learning-Kurse, sind teilweise bereits in den automatisierten Versand eingebunden oder haben entsprechende eigene Prozesse. Ergänzend führt das Group Compliance Of ce weltweit Präsenzschulungen durch und bietet Workshops an. Third Party Due Diligence Prozesse Die Lufthansa Group erwartet Compliance auch von ihren Geschäftspartnern. Risiko- basiert werden deshalb Geschäftspartner mithilfe von Third Party Due Diligence Prozessen vor Eingang einer Geschäftsbe- ziehung überprüft. Monitoring und Reporting Self-Audits und Revisionsprüfungen stellen angesichts der Anforderungen im Rahmen des Bilanzmodernisierungsgesetzes die effektive Umsetzung des Compliance Pro- gramms sicher. Darüber hinaus wird der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates zweimal jährlich über aktuelle Compliance- relevante Entwicklungen im Konzern und den Stand der Umsetzung des Programms informiert. Ombudssystem Weiterer grundlegender Bestandteil des Lufthansa Group Compliance Programms ist das weltweit implementierte und bewährte Ombudssystem, das auch anonyme Hin- weise auf mögliche Compliance-Verstöße ermöglicht. Zum 1. Dezember 2007 einge- führt, stellt es eine zusätzliche Maßnahme gegen Wirtschaftskriminalität dar. Hinweise von Mitarbeitern oder Dritten nimmt ein außerhalb des Unternehmens stehender Ombudsmann telefonisch, schriftlich oder persönlich entgegen. Die Funktion des Ombudsmanns nimmt Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert aus Frankfurt wahr, der in vollem Umfang der gesetzlichen berufs- ständischen Schweigep icht unterliegt und auch gegenüber staatlichen Ermittlungs- behörden ein Zeugnisverweigerungsrecht hat. Der Ombudsmann leitet alle ihm über- mittelten Sachverhalte unter Geheimhaltung von Namen und Identität des Hinweisgebers an Lufthansa weiter. Eine Offenbarung der Identität des Hinweisgebers gegenüber Lufthansa oder Dritten ist ohne dessen Zu- stimmung ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die Lufthansa Group in das Transparenz- register der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments eingetragen. Ziel dieses öffentlich zugänglichen Regis- ters ist es, auf freiwilliger Basis die Trans- parenz von Entscheidungsprozessen in der EU zu erhöhen und sicherzustellen, dass Interaktionen zwischen EU-Institutionen und Organisationen, Verbänden und Unterneh- men gesetzeskonform und auf Basis ethi- scher Grundsätze erfolgen. 26 // Nachhaltige Unternehmensführung