Empfang und Versand von Rechnungen

Falls Sie eine Konzerngesellschaft in den untenstehenden Listen nicht finden, kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson bei der jeweiligen Konzerngesellschaft für weitere Informationen.

Formale Anforderungen an Rechnungen

Rechnungen sind stets durch den Ausstellenden nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben auszustellen und zu übermitteln. Für umsatzsteuerliche Zwecke* bedeutet das insbesondere, dass die Rechnungen

  • im entsprechenden Format ausgestellt und übermittelt werden,
  • die gesetzlichen Pflichtangaben und Rechnungshinweise beinhalten, und
  • somit einen etwaigen Vorsteuerabzug von in Rechnung gestellter gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer ermöglichen müssen.

Für Rechnungen, welche für in Deutschland steuerpflichtige Leistungen mit deutscher Umsatzsteuer ausgestellt werden, sind die rechtlichen Vorgaben der beispielhaften Rechnungen einzuhalten.

* der Begriff Umsatzsteuer ist auch stellvertretend für andere indirekte Steuern.